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3G-Regel für den Universitätsbetrieb ab dem 1. Oktober 2021

3G-Regel für den Universitätsbetrieb ab dem 1. Oktober 2021

© Max Kesberger

Liebe Studierende, das neue Semester steht vor der Tür und wir freuen uns, dass es in großen Schritten wieder zurück auf den Campus geht. Aufgrund der aktuellen Situation allerdings noch nicht ganz ohne Einschränkungen, denn ab dem 1. Oktober gilt für alle Personen, welche die Gebäude der LUH betreten möchten, die 3G-Regel. Das heiß, dass nur geimpfte, genesene oder getestete Personen Zutritt haben.

Achtung

Das Betreten der Gebäude der LUH ohne Legitimation, heißt ohne negatives, offizielles Testergebnis beziehungsweise ohne Impf- oder Genesenennachweis gilt als Hausfriedensbruch und wird strafrechtlich verfolgt.

Testnachweis

Als Testnachweis gilt ausschließlich eine Testung beim Hausarzt, bei der Hausärztin oder einem Testzentrum. Der Test darf nicht älter sein als 24 Stunden (Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test). Ein Test zur Eigenanwendung ist nicht ausreichend.

Impfnachweis

Zum Nachweis der Impfung wird ein Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung benötigt. Folgende Impfstoffe werden anerkannt:

Impfstoff

Zulassungsinhaber

Anzahl Impfdosen für
die vollständige Impfung

Comirnaty
EU/1/20/1528

BioNTech Manufacturing

2

Spikevax
EU/1/20/1507

Moderna Biotech Spain,

2

Vaxzevria
EU/1/21/1529

AstraZeneca AB, Schweden

2

COVID-19 Vaccine Janssen
EU/1/20/1525

Janssen-Cilag International

1

Tabelle: Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

Andere in der EU nicht zugelassene Impfstoffe werden nicht anerkannt, sodass eine erneute Impfung mit einem der oben genannten Impfstoffe erfolgen muss.

Wann liegt ein vollständiger Impfschutz vor?

Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren der oben genannten Impfstoffe erfolgt ist und entweder seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind oder bei einer genesenen Person aus einer verabreichten Impfstoffdosis besteht.

Der Nachweis des vollständigen Impfschutzes muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form vorliegen.

Genesenennachweis

Es gilt der Genesenennachweis des zuständigen Gesundheitsamtes.

Mehr Informationen

Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten der Leibniz Universität Hannover:

Fragen?

Bei Fragen können Sie sich gerne an die unsere Studienebratung wenden: studienberatung@maschinenbau.uni-hannover.de

Studierende die zu den vulnerablen Gruppen gehören, können sich zur Beratung hinsichtlich des Präsenzbetriebes an die Gleichstellungsbeauftragte der Leibniz Universität wenden: beratung@chancenvielfalt.uni-hannover.de.

Quellen: LUH | PEI