Die Förderung richtet sich an Studienanfängerinnen und Studienanfänger aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder einen Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG beziehen.
Das Stipendium ist jeweils so hoch, wie der Semesterbeitrag der Hochschule, an die sich die Antragstellerin/der Antragsteller immatrikuliert. Bewerben können sich Studieninteressierte unmittelbar vor der Immatrikulation, wenn sie
- das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- sie eine erstmalige Immatrikulation an einer Hochschule anstreben und
- wenn sie weder ein Stipendium noch eine Beihilfe von anderer Stelle für diesen Verwendungszweck erhalten.
Weitere Informationen zum Stipendium, das Antragsformular sowie Ansprechpersonen finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks Hannover.
Quelle: Studentenwerk Hannover