Für den Anerkennungsprozess steht Ihnen eine Datenbank mit Modulen zur Verfügung, die in der Vergangenheit bereits erfolgreich anerkannt wurden. Wenn das von Ihnen geplante Auslandsmodul in dieser Datenbank enthalten ist, entfällt die fachliche Prüfung durch die Modulverantwortlichen – in diesem Fall kann der Prüfungsausschuss die Anerkennung direkt vornehmen. Über den unten stehenden Link gelangen Sie zur Datenbank, in der Sie gezielt nach Land und Gastuniversität filtern können. Dies erleichtert Ihnen die Planung und beschleunigt den Anerkennungsprozess deutlich.
Anerkennungsprozess für im Auslandsstudium erbrachte Studienleistungen
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1. Beratung einholen
Lassen Sie sich frühzeitig durch die Auslandsstudienberatung oder Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät beraten.
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2. Antrag auf Anerkennung ausfüllen
Tragen Sie in den Antrag alle Kurse ein, die Sie im Ausland belegen möchten.
In der zweiten Spalte geben Sie an, welche LUH-Veranstaltung Sie damit ersetzen oder anerkennen lassen möchten.
Nutzen Sie dazu die Modulbeschreibungen der LUH und der Partneruniversität. -
3. Formale Prüfung durch den Prüfungsausschuss
Lassen Sie den ausgefüllten Antrag vom Prüfungsausschuss prüfen.
Er bestätigt, ob eine formale Anerkennung grundsätzlich möglich ist. -
4. Fachliche Prüfung durch Modulverantwortliche
Für Pflicht- und Wahlpflichtmodule mit direktem Äquivalent wenden Sie sich bitte direkt an den Modulverantwortlichen. Für unspezifische Wahlmodule ohne direktes Äquivalent prüft der Vertiefungsbereichsverantwortliche:
- Prof. Richter – Energie- und Verfahrenstechnik
- Prof. Lachmayer – Entwicklung und Konstruktion
- Prof. Maier – Produktionstechnik
- Prof. Schmidt – Masterstudiengang Produktion und Logistik
- Prof. Seel – Masterstudiengang Mechatronik und Robotik
Wenn das Modul bereits in der Datenbank eingetragen ist, ist keine zusätzliche Prüfung durch den Modulverantwortlichen erforderlich. In dem Fall kann das Modul direkt durch den Prüfungsauschuss anerkannt werden. Das Gleiche gilt für Module, die für das Studium Generale anerkannt werden sollen.
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5. Learning Agreement erstellen
Auf Basis des genehmigten Antrags erstellen Sie Ihr Learning Agreement. Dieses muss sowohl von der Austauschkoordinatorin der Fakultät als auch von der Austauschkoordinatorin der Gastuniversität unterschrieben werden.
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6. Dokumente aufbewahren und Änderungen melden
Bei Änderungen während des Auslandsaufenthalt müssen diese im Learning Agreement vermerkt und neu unterschrieben werden.
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7. Nach der Rückkehr
Sie reichen den Antrag auf Anerkennung zusammen mit Ihrem Transcript of Records beim Prüfungsausschuss für die Anerkennung ein.