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Anerkennungsprozess

© Domenico Mattei auf Pixabay

Ein sorgfältig vorbereiteter Anerkennungsprozess ist entscheidend, damit im Ausland erbrachte Studienleistungen problemlos an der LUH angerechnet werden können. Nur wenn Studierende die notwendigen Schritte frühzeitig und vollständig durchlaufen, kann eine reibungslose Prüfung und Anerkennung gewährleistet werden. Das Verfahren stellt sicher, dass die gewählten Module fachlich passen und den Anforderungen des Studiengangs entsprechen. Für einen erfolgreichen Auslandsaufenthalt ist es daher unabdingbar, sich an den beschriebenen Ablauf zu halten.

Hinweis zur Datenbank

Für den Anerkennungsprozess steht Ihnen eine Datenbank mit Modulen zur Verfügung, die in der Vergangenheit bereits erfolgreich anerkannt wurden. Wenn das von Ihnen geplante Auslandsmodul in dieser Datenbank enthalten ist, entfällt die fachliche Prüfung durch die Modulverantwortlichen – in diesem Fall kann der Prüfungsausschuss die Anerkennung direkt vornehmen. Über den unten stehenden Link gelangen Sie zur Datenbank, in der Sie gezielt nach Land und Gastuniversität filtern können. Dies erleichtert Ihnen die Planung und beschleunigt den Anerkennungsprozess deutlich.


Link zur Datenbank

Anerkennungsprozess für im Auslandsstudium erbrachte Studienleistungen

  • 1. Beratung einholen

    Lassen Sie sich frühzeitig durch die Auslandsstudienberatung oder Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät beraten. 

    Sprechzeiten

  • 2. Antrag auf Anerkennung ausfüllen

    Tragen Sie in den Antrag alle Kurse ein, die Sie im Ausland belegen möchten.
    In der zweiten Spalte geben Sie an, welche LUH-Veranstaltung Sie damit ersetzen oder anerkennen lassen möchten.
    Nutzen Sie dazu die Modulbeschreibungen der LUH und der Partneruniversität.

    Antrag auf Anerkennung

  • 3. Formale Prüfung durch den Prüfungsausschuss

    Lassen Sie den ausgefüllten Antrag vom Prüfungsausschuss prüfen.
    Er bestätigt, ob eine formale Anerkennung grundsätzlich möglich ist.

  • 4. Fachliche Prüfung durch Modulverantwortliche

    Für Pflicht- und Wahlpflichtmodule mit direktem Äquivalent wenden Sie sich bitte direkt an den Modulverantwortlichen. Für unspezifische Wahlmodule ohne direktes Äquivalent prüft der Vertiefungsbereichsverantwortliche:

    • Prof. Richter – Energie- und Verfahrenstechnik
    • Prof. Lachmayer – Entwicklung und Konstruktion
    • Prof. Maier – Produktionstechnik
    • Prof. Schmidt – Masterstudiengang Produktion und Logistik
    • Prof. Seel – Masterstudiengang Mechatronik und Robotik

    Wenn das Modul bereits in der Datenbank eingetragen ist, ist keine zusätzliche Prüfung durch den Modulverantwortlichen erforderlich. In dem Fall kann das Modul direkt durch den Prüfungsauschuss anerkannt werden. Das Gleiche gilt für Module, die für das Studium Generale anerkannt werden sollen.

  • 5. Learning Agreement erstellen

    Auf Basis des genehmigten Antrags erstellen Sie Ihr Learning Agreement. Dieses muss sowohl von der Austauschkoordinatorin der Fakultät als auch von der Austauschkoordinatorin der Gastuniversität unterschrieben werden. 

  • 6. Dokumente aufbewahren und Änderungen melden

    Bei Änderungen während des Auslandsaufenthalt müssen diese im Learning Agreement vermerkt und neu unterschrieben werden.

  • 7. Nach der Rückkehr

    Sie reichen den Antrag auf Anerkennung zusammen mit Ihrem Transcript of Records beim Prüfungsausschuss für die Anerkennung ein.