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Fakultät für Maschinenbau Studium Studiengänge Masterstudiengänge Mechatronik und Robotik
Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren Mechatronik und Robotik M. Sc.

Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Bewerbung für den MSc Mechatronik und Robotik sind ein Bachelorabschluss oder diesem gleichwertiger Abschluss in Mechatronik oder einem fachlich geeigneten vorangegangenen Studiengang und weitere Nachweise einzureichen.

Die formalen und fachlichen Anforderungen an eine Bewerbung sind im Folgenden detaillierter beschrieben.

  • Formale, nicht-fachliche Voraussetzungen

    Bachelorabschluss in Mechatronik oder einem fachlich eng verwandten Studiengang. Falls das Zeugnis noch nicht vorliegt, müssen 5/6 (83,3%) des Kern-Curriculums zum Bewerbungszeitpunkt erfüllt sein. In diesem Fall genügt der Nachweis eines offiziellen Notenspiegels mit Angabe der Anzahl der erreichten/zum Bestehen notwendigen Leistungspunkte. Das Bachelorzeugnis und die Urkunde sind darauf schnellstmöglich nachzureichen. Für Bachelorabschlüsse aus nicht-Bologna-Signaturstaaten wird die Akkreditierung bei Anabin geprüft (siehe Zugangsordnung, §2 Abs. 1, b, H-Status ‚+‘).

    Bewerbungen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung und ohne deutschen Bachelorabschluss müssen einen Sprachnachweis Deutsch im CEFR C1-Niveau beinhalten (Zugangsordnung §2, Abs. 3).

    Übersicht anerkannter Sprachprüfungen

    Informationen zu formalen Bewerbungskriterien erhalten Sie beim Immatrikulationsamt.

  • Fachliche Voraussetzungen

    Hinweis: Sie erleichtern dem Zulassungsausschuss die Zuordnung der bestandenen, benoteten Module zu einem der u. g. Bereiche, wenn Sie einen offiziellen/gestempelten Kurs- und Modulkatalog mit der Beschreibung der Modulinhalte, Semesterwochenstunden und Credit-Punkten auf Englisch oder Deutsch einreichen. Falls ECTS-Punkte nicht direkt aus dem Notenspiegel ersichtlich sind, wird ein geeignetes, offizielles Dokument Ihrer Hochschule (gestempelt), zur Umrechnung von Leistungspunkten in ECTS benötigt.

    Zu den fachlichen Voraussetzungen gehören die folgenden Anforderungen (siehe. Zugangsordnung, Anlage 1):

    Kenntnisbereich:Was zählt mit vollen Punkten dazu:Was zählt mit Teilpunkten dazu:Was gehört nicht dazu:
    AllgemeinVorlesungen, ÜbungenLabore, Projekte, Weiterbildungen
    Mathematik15 LPAlle Fächer, die "Mathematik" im Namen haben, bzw. Kenntnisgebiete der Mathematik vorstellen (z.B. „Differenzialrechnung“, „Matrizenrechnung“ usw.)

    Elektrotechnik/

    Antriebstechnik

    20 LPGrundlagen der Elektrotechnik (inkl. deren Variation wie z.B. „Theorie elektromagnetischer Felder“), Elektrische Antriebe, Leistungselektronik, elektrische Maschinen (Motoren)Elektronik (allgemein), Mechatronische Systeme o.Ä.Steuerungselektronik, Mikroelektronik, logische Schaltungen, Automatisierung
    Technische Mechanik15 LPTechnische Mechanik bzw. die folgenden Gebiete: Festigkeitslehre, Bewegungslehre, Schwingungsmechanik, Kinematik/Dynamik, MaschinendynamikMaschinentheorie, Mechatronische Systeme o.Ä.Fluidmechanik, Pneumatik usw.
    Regelungstechnik/ Messtechnik10 LPRegelungstechnik: Grundlagen, Regelungstechnik: diskreter oder nichtlineare Systeme, Grundlagen MesstechnikStatistik und WahrscheinlichkeitAutomatisierungstechnik, Steuerungstechnik, SPS-Systeme, Steuerungssysteme, Logistik

    Die Abschlüsse BSc Mechatronik und BSc Energietechnik der LUH erfüllt alle o.g. Voraussetzungen.

    Falls Sie für Ihr Visum oder andere Behörden eine offizielle Einschätzung der fachlichen Eignung für den Studiengang benötigen, reichen Sie mit Ihrer Anfrage bitte die o.g. Dokumente zur Prüfung ein:

    mailbox@mec.uni-hannover.de

    Informationen zu Leistungspunkten ausländischer Zeugnisse:

    Falls keine ECTS-Leistungspunkte im Notenspiegel angegeben sind, wird die LP-Rechnung für die jeweiligen Kenntnisbereiche wird auf Basis der angegebenen Semesterwochen-Stunden (30 Stunden = 1 ECTS) durchgeführt. Falls die Veranstaltungsdauer ebenfalls nicht angegeben ist, wird eine pauschale Rechnung mit 4 ECTS pro Hauptmodul durchgeführt. Die Qualität der Übersetzung spielt häufig eine große Rolle beim Zuordnen der im Notenspiegel angegebenen Kurse. Bitte achten Sie auf korrekt übersetze Fachbegriffe!

  • Nichterfüllung der Voraussetzungen

    Es fehlen deutlich mehr als 20 LP:

    die Bewerbung aufgrund fehlender fachlicher Voraussetzungen abgelehnt.

    Es fehlen etwas mehr als 20 LP:

    Die Zulassung wird nach dem Bestehen des Mastereingangstests mit Aufgaben aus den Bereichen Elektrotechnik, Technische Mechanik, Regelungstechnik und Mathematik.

    (Termine: WS: August/September | SS: Februar/März ) erteilt.

    Es fehlen 20 oder weniger LP: Möglichkeit zur Wahl zwischen Mastereingangstest oder Auflagenprüfungen. Bei Wahl der Auflagenprüfungen, wird die Person ohne Eingangstest vorläufig zum Studium zugelassen: Die Auflagenprüfungen (s.u.) sind innerhalb der ersten 2 Semester des Studiums als zusätzliche Nachweisprüfungen zu bestehen. (ansonsten erfolgt eine Exmatrikulation nach dieser Frist!). Bei Wahl des Mastereingangstests erfolgt die Zulassung erst nach dem Bestehen (siehe Zugangsordnung §2, Abs.5 „Eignungsprüfung“). Falls der Eingangstest jedoch nicht bestanden wird, erlischt die vorläufige Zulassung (die Wahl kann nachträglich nicht mehr auf Auflagenprüfungen geändert werden).

    Es fehlen keine LP: Zulassung ohne Mastereingangstest oder Auflagenprüfungen.

    Auflagenprüfungen sind zusätzliche Nachweisprüfungen von Modulen, die zur Kompensation der fehlenden Kenntnisse aus dem Bachelor dienen. Es können maximal 4 Auflagen aus der folgenden Liste erteilt werden:

    • Mathematik I / II
    • Numerische Mathematik (früher Mathematik III, IV)
    • Grundlagen der Elektrotechnik: Gleich- und Wechselstromnetzwerke (früher Grundlagen der Elektrotechnik I)
    • Grundlagen der Elektrotechnik: elektrische und magnetische Felder (früher Grundlagen der Elektrotechnik II)
    • Grundlagen der Elektrotechnik: Spezielle Netzwerktheorie (früher Grundlagen der Elektrotechnik III)
    • Grundlagen der technischen Mechanik I / II
    • Technische Mechanik IV
    • Regelungstechnik I / II
    • Messtechnik I
    • Elektrische Antriebe
    • Grundlagen der elektromagnetischen Energiewandlung
  • Beispiel für Auflagenerteilung

    Eine bewerbende Person hat die folgenden Prüfungen in ihrem Bachelor absolviert:

    Kenntnisbereich

    Kurse aus Bachelor

    LP insgesamt

    Auflagen

    Mathematik

    Mathematik I, II, III, IV (je 5 ECTS)

    20 LP > 15 LP

    keine Auflagen in diesem Bereich

    Technische Mechanik

    Technische Mechanik I, II, III, IV, Maschinendynamik (je 5 ECTS)

    >> 15 LP

    keine Auflagen in diesem Bereich

    Elektrotechnik

    Grundlagen der Elektrotechnik I (5 ECTS), Elektrische Antriebe (3 ECTS)

    8 LP < 20 LP

    Grundlagen der Elektrotechnik: elektrische und magnetische Felder und Grundlagen der Elektrotechnik: Spezielle Netzwerktheorie, Grundlagen der elektromagnetischen Energiewandlung

     

    Messtechnik und Regelungstechnik

    Messtechnik I (5 ECTS) und Grundlagen der Regelungstechnik (3 ECTS)

    8 LP < 10 LP

    Regelungstechnik II

    Die bewerbende Person wird somit mit den 4 Auflagen zugelassen:

    • Grundlagen der Elektrotechnik: elektrische und magnetische Felder (früher Grundlagen der Elektrotechnik II)
    • Grundlagen der Elektrotechnik: Spezielle Netzwerktheorie (früher Grundlagen der Elektrotechnik III)
    • Grundlagen der elektromagnetischen Energiewandlung und
    • Regelungstechnik II

Bewerbungsverfahren

Eine umfassende Beschreibung des Bewerbungsvorgangs finden Sie auf der Webseite der LUH. Hier erhalten Sie eine Zusammenfassung und besondere Punkte

  • Nur Online-Bewerbungen werden akzeptiert.

Bewerbungsportale:

EU-Bewerbungen über das LUH-Portal.

Nicht-EU-Bewerbungen über Uni-Assist und folgen Sie den dortigen Anweisungen.

Sie gelten als EU-Bewerber, wenn Sie einen Bachelor-Abschluss aus einem EU-Mitgliedsland haben oder wenn Sie sich für ein höheres Semester bewerben möchten oder bereits an der LUH studieren und einen Studiengangwechsel planen.

  • Betrifft nur EU-Bewerbungen: Senden Sie das Bewerbungsdeckblatt und alle relevanten Bewerbungsunterlagen in einer einzelnen PDF-Datei in der Reihenfolge wie in der Checkliste angegeben an das Immatrikulationsamt der Leibniz Universität Hannover (studium@uni-hannover.de).

  • Mit Zulassungsergebnissen ist ca. Mitte bis Ende August (WS) bzw. Mitte bis Ende Februar (SS) zu rechnen.

  • Falls Sie die Wahl zwischen Auflagenprüfungen und Mastereingangstest bekommen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach Zugang des Zulassungsbescheids entscheiden (Zugangsordnung §2(5)). Achten Sie bitte auf die Angabe einer korrekten Postadresse, die auch im Falle Ihrer Abwesenheit Post empfangen kann.

  • Falls Sie sich für den Eingangstest entscheiden, müssen sie sich innerhalb der gegebenen Frist dafür anmelden. Sie müssen dann diesen Test bestehen. Im Fall des erfolgreichen Bestehens des Tests – erfolgt die Einschreibung. Im Falle des Nichtbestehens des Mastereingangstests wird Ihre Bewerbung abgelehnt und Sie müssen sich ab dem folgenden Semester erneut bewerben, worauf Sie wieder die Wahl zwischen Test und Auflagenprüfungen haben.

FAQ Studienbewerbung

  • Kann ich mich als Maschinenbauer/Elektrotechniker bewerben?

    Natürlich können Sie sich auch mit einem Bachelorstudium Maschinenbau oder Elektrotechnik bewerben. Es wird bei Ihnen ebenfalls eine Prüfung der fachlichen Voraussetzungen vorgenommen, wonach Sie entweder direkt ohne Auflagen, mit Auflagen, mit verpflichtender Teilnahme am Mastereingangstest oder eben nicht zugelassen werden.

  • Was ist besser: Eingangstest oder Auflagen?

    Das hängt sehr stark von Ihren Vorkenntnissen ab. Falls Sie sich in den Bereichen, in denen Ihnen die LPs fehlen, gut orientieren können, kann es für Sie einfacher sein, den Eingangstest zu bestehen (vgl. Themenkatalog). Fall Sie gar keine Kenntnisse in diesen Kenntnisbereichen haben, ist es empfehlenswert, sich für die Auflagen zu entscheiden, da Sie dann die jeweiligen Vorlesungen besuchen können und alle Lehrmaterialien bekommen. Die Auflagen bedeuten tendenziell mehr Arbeitsaufwand (da z.B. 3 Prüfungen statt einem Eingangstest), geben aber tiefere Kenntnisse in diesen Bereichen. Gleichzeitig gibt es nur ein Beispiel für den Eingangstest, während es für die Auflagenprüfungen immer viel mehr Klausurenbeispiele gibt, sodass die Unterstützung mit dem Lehrmaterial im Fall der Auflagen deutlich besser ist. 

  • Was ist, wenn zu Bewerbungsschluss mein Sprachnachweis noch nicht vorliegt?

    Wenn Sie mindestens die nächstniedrigere als die geforderte Sprachstufe nachweisen können, legen Sie neben dieser bitte außerdem Bestätigung zur Anmeldung der Sprachprüfung bzw. eine Teilnahmebestätigung zu einem Kurs für das geforderte Niveau Ihrer Bewerbung bei.

  • Muss ich der Bewerbung ein Empfehlungsschreiben oder ein Motivationsschreiben beilegen?

    Nein.

  • Warum sollte ich der (digitalen) Bewerbung ein Modulkatalog meines Bachelorstudiums beilegen?

    Der Zulassungsausschuss nutzt den Modulkatalog, um Ihre fachliche Eignung für den Studiengang besser einschätzen zu können. Manchmal variieren Fachinhalte trotz gleicher Kursbenennung an unterschiedlichen Hochschulen (Technische Mechanik 2 Hochschule Hannover entspricht etwa TM III an der LUH). Mit einem Modulkatalog können Missverständnisse also eher ausgeräumt werden.

  • Muss ich ein Fachpraktikum vor Beginn des Studiums absolvieren?

    Nein, ein Fachpraktikum ist im Master im Umfang von min. 12 Wochen mit 15 ECTS vorgesehen. Haben Sie jedoch bereits ein Fachpraktikum im Bachelorstudiengang absolviert, lassen Sie sich dieses im Praktikantenamt anrechnen. Sie dürfen kein zweites Fachpraktikum machen, wenn Sie bereits eines im Bachelor gemacht haben. Das Fachpraktikum muss in diesem Fall durch Wahlpflichtkurse im Umfang von 15 LP ersetzt werden. Sollten Sie noch keine 8 Wochen Vorpraktikum nachgewiesen haben (z. B. weil das im Entsendeland ihres Bachelorstudiums nicht üblich ist), muss dieses ebenfalls nachgeholt werden.

  • Was ist, wenn ich die Auflagen, die mir auferlegt wurden, inhaltlich im Bachelor bereits gemacht habe?

    Es kann vorkommen, dass Auflagenentscheidungen auf unvollständigen Angaben in der Bewerbung beruhen. Es ist daher möglich, Auflagen gegen eine andere, inhaltlich besser geeignete Auflage zu tauschen. Dazu wenden Sie sich bitte an die Studienberatung mit einem Modulkatalog/einer Kursbeschreibung Ihrer Bachelormodule und erklären, welche Auflage Sie als für sich geeigneter ansehen, um fehlende Kenntnisse nachzuholen. Die Beratung wird sich Ihnen ggf. eine Empfehlung geben sich die Gleichwertigkeit vom Prüfer anrechnen zu lassen, woraufhin der Prüfungsausschuss die Änderung der Auflage genehmigt. Sollten in Ihrem Bachelor Voraussetzungen in den ECTS-Vorgaben für die Kenntnisbereiche fehlen, ist eine Streichung von Auflagenprüfungen nicht möglich.

  • Bis wann müssen die erteilten Auflagenprüfungen absolviert werden?

    Sie haben die ersten beiden Mastersemester Zeit, um Ihre Auflagen nachzuweisen, wobei Sie jede Prüfung jedes Semester einmal mitschreiben können. Falls Sie durch nicht selbst zu vertretende Gründe (Krankheit, höhere Macht, etc.) eine Prüfung nicht mitschreiben können, können Sie beim Prüfungsausschuss formlos die Verlängerung der Frist beantragen.