Gemeinsame Regelungen für Vor- und Fachpraktika
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Anerkennung des Praktikums
Für die Anerkennung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Anerkennungsformular
- Praktikumsberichte
- Praktikumszeugnis des Betriebs
- Ggf. weitere Nachweise
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Anforderungen an den Betrieb
- Technische oder ingenieurwissenschaftliche Ausrichtung
- Eignung für die vorgesehenen Praktikumstätigkeiten
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Umfang des Praktikums
- Eine Praktikumswoche entspricht der im Betrieb üblichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit
- 40 Stunden = 1 Praktikumswoche
- Wird das Praktikum in Teilzeit absolviert (z. B. 20 Stunden pro Woche), verlängert sich die Gesamtdauer entsprechend, um die notwendige Stundenzahl zu erreichen
- 12 Wochen in Vollzeit entsprechen 480 Stunden (bei 40 Std./Woche)
- In Teilzeit mit 20 Std./Woche sind dafür 24 Wochen erforderlich
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Fehlzeiten
- Feiertage müssen nicht nachgeholt werden
- Fehlzeiten durch Krankheit, Urlaub oder Ähnliches müssen nachgeholt werden, wenn sie mehr als 5% der Praktikumszeit überschreiten
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Anrechenbare Ersatzzeiten
- Technische Berufsausbildung: bis zu 100%
- Werkstudent*innentätigkeit: bis zu 100%
- Ingenieurstätigkeit: bis zu 50%
- Technische schulische Ausbildung: bis zu 50%
- Technische Tätigkeit bei der Bundeswehr: bis zu 50%
- Bundesfreiwilligendienst mit technischer Ausrichtung: teilweise anrechenbar (je nach Tätigkeit)
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Anforderungen an das Praktikumszeugnis
Das Praktikumszeugnis muss folgende Angaben enthalten:
- Firma und Abteilung
- Name und Geburtsdatum
- Zeitraum des Praktikums
- Beschreibung der Tätigkeiten
- Anzahl der Fehltage
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Auslandspraktikum
- Möglich und empfohlen
- Praktikumsbericht und Zeugnis können auf Englisch eingereicht werden
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Täuschung
Praktikumsberichte sind eigenständig zu verfassen.
Falsche Angaben können zur Exmatrikulation führen. Bei Verdacht auf Täuschung ist zunächst Kontakt mit Dr.-Ing. Kai Brunotte (Mobil: +49 173 7624996, E-Mail: brunotte@ifum.uni-hannover.de) aufzunehmen, anschließend erfolgt die Klärung über das Prüfungsamt.
Vor- und Fachpraktikum im Vergleich
Vorpraktikum (8 Wochen)
Ziel des Vorpraktikums
- Einblicke in betriebliche Abläufe, Fertigungsverfahren und die industrielle Arbeitswelt
- Sollte vor Beginn des Studiums absolviert werden
Leistungspunkte
- Keine Leistungspunkte (LP)
Tätigkeitsbereiche und Anforderungen
- Tätigkeiten in festgelegten Bereichen wie Metallbearbeitung, Elektrotechnik oder Produktion
- Mindestens zwei Tätigkeitsbereiche erforderlich
- Mindestens 50% in Metall- oder Kunststoffbearbeitung oder in Elektrotechnik beziehungsweise Elektronik
Beispiele für Tätigkeiten
- Sägen, Fräsen, Drehen, Schweißen, Löten, Elektromontage, Arbeiten an CNC-Maschinen, Wartung, Produktion, Logistik
Anforderungen an den Betrieb
- Anerkennung durch IHK oder Handwerkskammer
Praktikumsberichte
- Wochenbericht mit mindestens einer DIN-A4-Seite Fließtext (siehe Beispiel Wochenbericht Muster) pro Woche
- Eigenständig verfasst, keine kopierten Inhalte
- Unterschrift der betreuenden Person erforderlich
Fachpraktikum (12 Wochen)
Ziel des Fachpraktikums
- Praxiserfahrung in ingenieurwissenschaftlichen Aufgabenfeldern, z. B. Planung, Entwicklung oder Organisation
- Wird während des Studiums durchgeführt
Leistungspunkte
- 15 LP für 12 Wochen
- 20 LP für 16 Wochen
- 0 LP bei bereits anerkanntem Fachpraktikum im Bachelor
- Ausnahme: 15 LP bei siebensemestrigem Bachelor
Tätigkeitsbereiche und Anforderungen
- Keine festen Tätigkeitsbereiche vorgeschrieben
- Aufgabenbereich muss ingenieurwissenschaftlich sein
- Betreuung durch eine/n Ingenieur*in oder fachlich qualifizierte Person
Praktikumsberichte
- Fließtext mit mindestens zwei DIN-A4-Seiten pro anzuerkennender Praktikumswoche
- Inhalte: Aufgaben, Vorgehensweise, Ergebnisse, persönliche Erfahrungen, Firmenbeschreibung, Fazit
- Eigenständig verfasst, keine kopierten Inhalte
- Unterschrieben und gestempelt
Formulare und Vordrucke
Lehramt an berufsbildenden Schulen
Unterlagen für die Studiengänge SprintING und Technical Education: