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Praktikum

Das Praktikum ist obligatorischer Bestandteil vieler Studiengänge. Damit es für Ihren Studiengang anerkannt werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind erfahren Sie auf dieser Seite. Darüber hinaus finden Sie weitere wichtige Informationen zum Thema Praktikum. Sollten am Ende doch noch ein paar Fragen ungeklärt sein, hilft Ihnen das Praktikantenamt der Fakultät für Maschinenbau und der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik sehr gerne weiter.

Wichtige Hinweise

Praktikumsberichte für das Vor- und für das Fachpraktikum müssen ab 01.12.2022 maschinengeschrieben eingereicht werden. Handschriftliche Fassungen werden nicht mehr akzeptiert. Siehe hierzu:


FAQ "Was ist bei der Anfertigung des Berichtes zu beachten?"


Die Unterlagen müssen eingescannt als PDF-Anhang (nicht größer als 5 MB!) per E-Mail übermittelt  werden. Die Abgabe in Papierform ist nicht mehr möglich.


Bitte nutzen Sie bei der Übermittlung der Unterlagen unbedingt Ihre studentische E-Mail-Adresse: name@stud.uni-hannover.de.

Um welche Studiengänge handelt es sich?

BiomedizintechnikElektrotechnik und Informationstechnik
EnergietechnikMaschinenbau
MechatronikNanotechnologie
Mechatronik und RobotikProduktion und Logistik
Optische Technologien Wirtschaftsingenieur/-in
Nachhaltige Ingenieurwissenschaft

Organisation des Praktikums

  1. Geeignetes Unternehmen finden
  2. Praktikum absolvieren
  3. Onlineregistrierung beim Praktikantenamt vornehmen
  4. Unterlagen einreichen

FAQ

  • Wie viele Wochen Praktikum muss ich in meinem Studiengang absolvieren und bis wann muss es anerkannt vorliegen?

    In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die in Ihrem Studiengang geforderte Anzahl der Praktika, Länge und Fristen. Bitte informieren Sie sich dazu auch in der für Sie geltenden Prüfungsordnung. Diese ist bindend.

  • Wie finde ich einen geeigneten Praktikumsplatz?
    • Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz liegt in der Verantwortung des Studierenden.
    • Für das Vorpraktikum wird empfohlen, sich auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer (IHK) den Lehrstellenatlas (Ausbildungsatlas) für die gewünschte Region anzeigen zu lassen und im Branchenverzeichnis geeignete Betriebe ausfindig zu machen.
    • Für das Fachpraktikum empfehlen wir die Suche auf den einschlägigen Internetportalen und auf dem „Schwarzen Brett“ der Fakultät für Maschinenbau.
    • Sollten Sie trotz intensiven Bemühens erfolglos sein und keinen Praktikumsplatz finden, können Sie sich gerne an uns wenden.
  • Welche Betriebe eignen sich für ein Vorpraktikum?
    • Das Vorpraktikum soll Elementarkenntnisse der industriellen Fertigung vermitteln.
    • Grundsätzlich soll es sich bei den Betrieben um produzierende Handwerksbetriebe und Industrieunternehmen handeln. Praktika bei Handwerksbetrieben des Wartungs,- und Dienstleistungssektors ohne eigene Produktion können nicht anerkannt werden, wie z.B. Kfz-Werkstätten.
    • Bitte prüfen Sie, ob die vereinbarten Praktikumsinhalte den geforderten Tätigkeitsbereichen der Praktikumsordnung entsprechen: Erfahrungen und Tätigkeitsbereiche im Vorpraktikum. Es müssen für das Vorpraktikum nicht alle, aber mindestens zwei der genannten Bereiche absolviert worden sein.
    • Nicht geeignet und deshalb nicht zugelassen sind Institute der Hochschulen und Universitäten.
  • Welche Betriebe eignen sich für ein Fachpraktikum?
    • Die im Fachpraktikum zu vermittelnden Kenntnisse und Erfahrungen sollen in mittleren oder großen Industriebetrieben in den Branchen Maschinenbau, Fahrzeugtechnik und Elektrotechnik erworben werden, aber auch in anderen Unternehmen, die umfangreiche technische Anlagen betreiben.
    • Für Teilabschnitte des Fachpraktikums können auch Ingenieurbüros und hochschulunabhängige Forschungseinrichtungen geeignet sein.
    • Die Praktikumsordnung schreibt für das Fachpraktikum keine bestimmten Tätigkeitsbereiche vor. Es dient dem Erwerb von Erfahrungen in einem typischen Arbeitsumfeld von Ingenieurinnen und Ingenieuren beziehungsweise von Personen mit einem fachlich relevanten Hochschulabschluss, die überwiegend entwickelnde, planende oder lenkende Tätigkeiten ausüben.
    • Im Zweifelsfall über die Anerkennungsfähigkeit einer beabsichtigten, eventuell spezielleren oder eher untypischen Praktikumstätigkeit empfiehlt sich vorherige Rücksprache mit dem Praktikantenamt.
    • Nicht geeignet und deshalb nicht zugelassen sind jedoch Handwerksbetriebe des Wartungs- und Dienstleistungssektors sowie Institute der Hochschulen und Universitäten.
  • Muss ich mein Praktikum vor Antritt beim Praktikantenamt anmelden?

    Sie müssen Ihr Praktikum vor Vertragsabschluss/ Antritt nicht bei uns anmelden. Sollten aber Fragen in Bezug auf Eignung des Betriebs oder der Tätigkeitsbereiche auftauchen, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

  • Was ist bei der Anfertigung des Berichtes zu beachten?

    Vorpraktikum:

    • Zur Erstellung des Berichts für das Vorpraktikum benutzen Sie bitte folgende Vorlage.
    • Orientieren Sie sich bitte an dem Beispiel für den Wochenbericht was den inhaltlichen Umfang und den Aufbau des Berichtes angeht.
    • Beschreiben Sie für jede Woche eine ausgewählte Tätigkeit im Umfang von mindestens einer Seite im Fließtext bei Schriftgröße 12. Abbildungen oder Zeichnungen können zur besseren Darstellung eingefügt werden.
    • Bitte reichen Sie ausschließlich maschinengeschriebene Unterlagen ein. Handschriftliche Dokumente können nicht bearbeitet werden.
    • Der Wochenbericht muss von der/den Betreuenden im Unternehmen auf jedem Blatt abgestempelt und unterschrieben werden.


    Fachpraktikum:

    • Formulieren Sie einen Praktikumsbericht im Fließtext von anderthalb bis zwei Seiten Länge pro anzuerkennender Praktikumswoche, der von der/den Betreuenden im Unternehmen auf der ersten oder letzten Seite abgestempelt und unterschrieben wird. Keine Wochenberichte.
    • Der Bericht soll eine Beschreibung der Aufgabenstellungen, Vorgehensweisen, Lösungsansätze, persönlichen Erfahrungen im betrieblichen Umfeld darstellen.
    • Zum Bericht gehört auch eine einleitende Beschreibung der Firma und der Tätigkeiten sowie ein abschließendes Fazit. Des Weiteren soll ein Inhaltsverzeichnis enthalten sein.
    • Für das Layout der Berichte gibt es keine genauen Vorgaben. Allerdings sollte die Schriftgröße nicht größer als 12 sein, der Zeilenabstand maximal 1,5 zeilig und der Seitenrand maximal 2,5 cm. Sie dürfen selbstverständlich Bilder und Zeichnungen einfügen.
    • Bitte reichen Sie nur maschinengeschriebene Unterlagen ein.
  • Welche Informationen muss das Zeugnis beinhalten?
    • Das Zeugnis muss in deutscher oder englischer Sprache beigefügt werden. Liegt das Zeugnis in einer anderen Sprache vor, müssen Sie es, amtlich beglaubigt, übersetzen lassen.
    • Das Praktikantenzeugnis oder die Bescheinigung über das erfolgreich absolvierte Praktikum muss auf Firmenpapier, die Ausbildungsdauer und Tätigkeitsbereiche des Studierenden ausweisen, sowie mit Ausstellungsdatum, Stempel und Unterschrift des Betriebes versehen sein.
    • Aus der Formulierung des Zeugnisses muss eindeutig hervorgehen, dass es sich auf eine Praktikantentätigkeit bezieht, z.B. durch die Überschrift „Praktikumszeugnis“ und/oder der Aussage, dass die/der Studierende als „Praktikantin/Praktikant“ tätig war.
    • Gerne können Sie auch unsere Zeugnisvorlage nutzen.
  • Müssen Fehltage nachgeholt werden?

    Jeden Tag, den Sie als Praktikum anerkennen lassen möchten, müssen Sie nachweisen. Urlaubs- oder Krankheitstage, Brückentage und Tage, die Sie wegen einer Teilnahme an Klausuren fehlen, müssen nachgearbeitet werden. Eine Ausnahme sind gesetzliche Feiertage, diese müssen nicht nachgeholt werden. Am besten verlängern Sie schon im Vorfeld den Vertrag, wenn Sie z.B. Urlaub nehmen müssen oder Klausurtage anstehen.

  • Muss ich das Praktikum am Stück ableisten oder kann ich es in Teilpraktika aufteilen?

    Sie können das Praktikum in verschiedenen Betrieben absolvieren und es so zeitlich möglichst optimal in Ihren individuellen Studienverlauf integrieren. Die Praktikumsdauer in einem Betrieb sollte jedoch 4 Wochen nicht unterschreiten.

  • Welche wöchentliche Arbeitszeit muss ich ableisten?

    Es gilt die im Betrieb übliche wöchentliche Arbeitszeit laut Vereinbarung im Praktikumsvertrag. 35h/Woche sollten jedoch nicht unterschritten werden um Probleme bei der Anerkennung zu vermeiden.

  • Kann ich mich während des Praktikums beurlauben lassen?

    Für die Beantragung eines Urlaubssemesters wenden Sie sich bitte an das Immatrikulationsamt. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen beurlauben lassen.

  • Kann ich das Praktikum auch im Ausland absolvieren?

    Ja, das ist möglich. Dazu können Sie sich gerne an das Hochschulbüro für Internationales wenden. Dort erhalten Sie nähere Informationen und können sich über verschiedene Austauschprogramme informieren.

    Die Vermittlung stellt jedoch nicht automatisch sicher, dass der jeweilige Platz den Anforderungen der Praktikumsordnung genügt. Dies muss vom Interessenten im Einzelfall mit dem Praktikantenamt abgeklärt werden. Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln wie bei Inlandspraktika.

  • Welche Unterlagen müssen für die Anerkennung des Praktikums eingereicht werden?

    Folgende Dokumente müssen Sie nach Beendigung des Praktikums zur Anerkennung im Praktikantenamt einreichen:

    • Praktikumsanerkennungsformular (Bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben.)
    • Zeugnis mit einer Aussage zu Fehltagen (Urlaub, Krankheit, Brücken- und Klausurtage) bei, auch wenn keine angefallen sind. Gesetzliche Feiertage sind keine Fehltage.
    • Praktikumsbericht
  • Wann und wie erfolgt die Anerkennung?
    • Nach Abschluss des Praktikums und Vorlage aller erforderlichen Nachweise erfolgt die Prüfung auf Anerkennung des Praktikums durch das Praktikantenamt.
    • Die Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen dauert in der Regel 2-3 Wochen.
    • Nach der Anerkennung werden Sie per Email benachrichtigt. Sollten Unterlagen fehlen oder Rücksprachen erforderlich sein, melden wir uns bei Ihnen.
  • Können Ausbildungszeiten als Ersatz für Praktika anerkannt werden?
    • Je nach Ausbildung können wir diese komplett bzw. anteilig als Praktikum anrechnen.
    • Für die Prüfung auf eine Anerkennung reichen Sie bitte Ihren Gesellenbrief und ein ausgefülltes und unterschriebenes Praktikumsanerkennungsformular ein.
  • Kann ich mein an einer anderen deutschen Hochschule anerkanntes Praktika erneut anerkennen lassen?

    Ja, das ist möglich. An deutschen Hochschulen bereits anerkannte Praktika in technischen Studiengängen werden angerechnet, soweit sie den Anforderungen der Praktikumsordnung entsprechen. Bitte reichen Sie zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Praktikumsanerkennungsformular entsprechende Anerkennungsnachweise der Hochschule und gegebenenfalls Praktikumsberichte sowie Betriebszeugnisse ein.

  • Welche Ersatzzeiten können noch anerkannt werden?
    • Berufstätigkeit in der Anstellung als Ingenieurin bzw. Ingenieur
    • Werkstudententätigkeiten oder vergleichbare Beschäftigungen
    • Ausbildungszeiten in schulischem Rahmen
      • an beruflichen Gymnasien mit der Ausrichtung Technik
      • an Technikerschulen
      • an einer Fachoberschule Technik
    • Freiwilliges wissenschaftliches Jahr
    • Technische Ausbildung und Diensttätigkeit bei der Bundeswehr
    • Technische Aus- und Weiterbildung in qualifizierten Fachkursen

    Nähere Informationen zu der Anerkennung der einzelnen Ersatzzeiten finden Sie in der Praktikumsordnung.

  • In welcher Form müssen die Unterlagen übermittelt werden?

    Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen digital ein und zwar eingescannt als PDF Anhang per E-Mail an: praktikum@maschinenbau.uni-hannover.de. Andere Formate können wir leider nicht akzeptieren. Beschreiben Sie dazu bitte kurz Ihr Anliegen.

  • Wie ist das mit dem Versicherungsschutz während meines Praktikums?

    Gegebenenfalls muss der Versicherungsschutz angepasst werden. Von Seiten der LUH besteht kein Versicherungsschutz. Bitte sprechen Sie das im Einzelnen mit dem Praktikumsbetrieb, bzw. mit den zuständigen Versicherungsträgern ab. Wir können Sie in dem Fall leider nicht beraten.

  • Ihr Unternehmen wünscht eine Verschwiegenheitserklärung | einen Sperrvermerk?

    Wir stellen keine gesonderten Bescheinigungen aus und unterschreiben auch keine Sperrvermerke. Ihre Dokumente werden nicht kopiert und/oder archiviert. Tätigkeiten, die Sie auf Grund des Sachverhalts der Geheimhaltung in Ihrem Bericht nicht erläutern dürfen, sollten Sie versuchen zu umschreiben, so dass kein Konflikt zwischen der vertraulichen Behandlung betriebsinterner Information und der Dokumentation Ihrer Tätigkeiten entsteht. Sie können somit reale Ergebnisse auslassen. Trotzdem sollten die Ansatzpunkte, Vorgehensweisen und Ziele erkennbar und nachvollziehbar und der Bericht darf nicht weniger umfangreich sein.

  • Benötige ich einen Praktikumsvertrag?

    Ja, sie sollten auf jeden Fall in Ihrem eigenen Interesse einen Praktikumsvertrag abschließen, damit Sie abgesichert und alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten sind. Der Vertrag muss dem Praktikantenamt nicht vorgelegt werden.

  • Wie erhalte ich eine Pflichtpraktikumsbescheinigung?
    • Praktika, die nach der Studien- oder Prüfungsordnung während des Studiums absolviert werden, sind für den Zeitraum des noch ausstehenden Praktikums sozialversicherungsbefreit. Einige Unternehmen verlangen daher eine entsprechende Bestätigung. Die Bescheinigung erhalten Sie derzeit im Prüfungsamt.
    • Praktika, die auf Empfehlung der Studien- und Prüfungsordnung vor Aufnahme des Studiums absolviert werden, sind sozialversicherungspflichtig. Die Unternehmen benötigen dementsprechend i.d.R. keine Bestätigung. Verlangt ein Unternehmen dennoch eine solche, legen Sie bitte die entsprechende Studien- oder Prüfungsordnung Ihres angestrebten Studiengangs vor, aus welchem hervorgeht, dass für den Studiengang ein Pflichtpraktikum abzuleisten ist.
  • Können Praktika, die im Rahmen der schulischen Ausbildung durchgeführt wurden, anerkannt werden?

    Betriebspraktika während des Besuchs allgemeinbildender Schulen finden prinzipiell keine Anerkennung.

  • Was versteht man unter einem „interdisziplinären“ Fachpraktikum?
    • Wesentlich für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit sind Schnittstellen über Fachgebietsgrenzen hinweg.
    • Austausch mit anderen Abteilungen, was Daten, Handlungsmaßnahmen, Abstimmungen, Ergebnisse etc. angeht.
    • Bearbeitung abteilungsübergreifender Projekte.
  • Kann ich Hilfe bei der Erstellung meiner Bewerbungsunterlagen erhalten?

    Der Career Service der ZQS/Schlüsselkompetenzen ist in dem Fall Ihre Anlaufstelle. Unter folgendem Link können sie sich informieren:

    https://www.uni-hannover.de/de/studium/im-studium/praktikum-beruf/ 

Lehramt an berufsbildenden Schulen

Hier finden Sie die Praktikumsordnung für die Studiengänge SprintING und Technical Education sowie das Praktikumsanerkennungsformular und eine Zeugnisvorlage.

Kontakt

Dipl.-Ing. Kristine Brunotte
Praktikumskoordinatorin
Adresse
An der Universität 1
30823 Garbsen
Dipl.-Ing. Kristine Brunotte
Praktikumskoordinatorin
Adresse
An der Universität 1
30823 Garbsen