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Stipendien

© Neil Thomas auf Unsplash

Ein Stipendium ist eine finanzielle oder ideelle Förderung auf die sich bei verschiedenen staatlichen, kommunalen, gewerkschaftlichen und privaten Einrichtungen sowie politischen Parteien beworben werden kann. Im Folgenden finden Sie Informationen zu verschiedenen Fördermöglichkeiten und Einrichtungen.

Fördermöglichkeiten und Einrichtungen

  • Aufstiegsstipendium

    Das Aufstiegsstipendium ist eine Begabtenförderung und richtet sich an Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung. Es soll jene, die ihr besonderes Talent und Engagement bereits bewiesen haben, bei der Absolvierung ihres ersten akademischen Hochschulstudiums unterstützen. Über ein dreistufiges Auswahlverfahren wird das Stipendium von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung vergeben (SBB). Die Fördergelder werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gestellt.

    Studierende im Vollzeitstudium werden monatlich mit 735 Euro plus 80 Euro Büchergeld unterstützt. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren gewährt (130 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig.

    Bewerbung

    Um sich für ein Stipendium bewerben zu können, müssen Sie über eine Ausbildung verfügen oder eine Aufstiegsfortbildung abgeschlossen haben. Akzeptiert werden ausschließlich Bewerberinnen und Bewerber, die noch keinen Hochschulabschluss haben. Zudem müssen Sie einen Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, u. a. durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung (Gesamtergebnis mit mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr) verfügen. Weitere Möglichkeiten sind die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag der Arbeitsstelle.

    Bei einer Zusage für die Aufnahme in das Förderprogramm besteht die Möglichkeit einer Anwartschaft für ein Jahr, d. h. aufgenommene Stipendiatinnen und Stipendiaten können innerhalb eines Jahres nach Stipendienzusage mit dem Studium beginnen. Wenn bereits ein Studium begonnen wurde, ist eine Bewerbung vor Beendigung des zweiten Studiensemesters noch möglich.

    Ferner müssen Sie zu dem in § 8 Absatz 1 und 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes genannten Personenkreis gehören, also die deutsche Staatsbürgerschaft oder das Recht auf Daueraufenthalt bzw. eine Niederlassungserlaubnis besitzen.

    Mehr erfahren Sie auf der Website der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

  • Deutschlandstipendium

    Die Leibniz Universität Hannover vergibt Deutschlandstipendien in Höhe von je 3600 Euro an Studierende, die in einem grundständigen Bachelorstudiengang oder einem Masterstudiengang an der Leibniz Universität eingeschrieben sind und sich noch zwei Semester in der Regelstudienzeit befinden. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten zwei Semester lang monatlich 300 Euro; eine Verlängerung der Förderdauer ist ggf. möglich.

    Für die Vergabe des Deutschlandstipendiums zählen insbesondere Leistung und Begabung der Studierenden, die mit dem offiziellen Notenspiegel aus dem Prüfungsamt nachgewiesen werden. Es können auch andere Kriterien berücksichtigt werden (z. B. Vollförderung des BAföG, besonderes gesellschaftliches Engagement, Preise und Auszeichnungen, Bildungsaufsteiger). Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium.

    Auch ausländische Studierende der Leibniz Universität Hannover können sich für die Stipendien bewerben, ebenso wie sich bereits geförderte Studierende erneut bewerben können, solange sie sich in der Regelstudienzeit ihres Studienganges befinden.

    Ein Drittel der Stipendien sind laut Gesetz ohne Zweckbindung der Mittelgeber zu vergeben, damit unabhängig vom Studienfach alle Studierenden mit sehr guten Leistungen die gleiche Chance auf ein Stipendium haben. Zu beachten ist außerdem noch, dass Stipendiatinnen und Stipendiaten des Deutschlandstipendiums keine weitere (Leistungs)Förderung von mehr als 30 Euro monatlich erhalten dürfen (Ausschlusskriterium).

    Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch eine zentrale Auswahlkommission. Diesem Gremium unter dem Vorsitz des Präsidenten der Leibniz Universität Hannover gehören Mitglieder aus den Fakultäten, der Studierendenschaft, einer Vertretung aus dem Hochschulbüro für Internationales sowie interessierte Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft/Mittelgeber an.

    Mehr erfahren Sie auf der Website der Leibniz Universität Hannover.

  • DR. JÜRGEN UND IRMGARD ULDERUP STIFTUNG

    Um Studierenden der Fakultät für Maschinenbau einen Aufenthalt an einer ausländischen Universität zu ermöglichen, vergibt die DR. JÜRGEN UND IRMGARD ULDERUP STIFTUNG zweimal jährlich jeweils 10 bis 15 Auslandsstipendien. Auf die Ulderup-Stipendien kann sich auch zusätzlich zu einer anderen Förderung beispielsweise zur Erasmus Förderung beworben werden. Gefördert werden dabei ein integriertes Auslandsstudium, Projekt- oder Abschlussarbeiten und Auslandspraktika. Ausdrücklich nicht gefördert werden Auslandsaufenthalte von Doktoranden.

    Die Stipendien werden auf persönlichen Antrag im Rahmen eines zweimal jährlich stattfindenden Auswahlverfahrens vergeben und sind auf maximal ein Jahr begrenzt. Bewerbende sollten sich im Hauptstudium eines von der Fakultät für Maschinenbau angebotenen Studienganges (inkl. Wirtschaftsingenieur mit Vertiefungsrichtung Maschinenbau) befinden.

    Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf und wird auf der Basis einer detaillierten Kostenaufstellung für jeden Antrag individuell festgelegt. Beantragt werden können Pauschalbeträge für Lebenshaltungskosten sowie die Übernahme von Studiengebühren, Kosten für Verwaltungsaufwand (Visa-Gebühren usw.) und Reisekosten.

    Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer Vorauswahl aufgrund der schriftlichen Bewerbungen zu persönlichen Auswahlgesprächen eingeladen. Nach ihrer Rückkehr berichten die Geförderten in einem öffentlichen Vortrag über ihren Auslandsaufenthalt. Zu diesen Vorträgen sind Interessierte herzlich eingeladen.

    Bitte beachten Sie für Ihre Bewerbung die in den Informationsfolien gegebenen Hinweise.

    Bewerbungsunterlagen sollten enthalten:

    • Bewerbungsformular
    • Lebenslauf
    • persönliches Motivationsschreiben für das Auslandsstudium
    • Abiturzeugnis, Vordiploms-/Bachelorzeugnis, aktueller Notenspiegel
    • Kostenaufstellung
    • Referenzschreiben eines betreuenden Professors / einer betreuenden Professorin
       

    Bewerbungsfrist:

    Für Sommersemester der vorangehende 31. Januar, für Wintersemester der vorangehende 30. Juni. Bewerbungen sind einzureichen bei:

    Fakultät für Maschinenbau
    Dr. Mareike Müller
    An der Universität 1
    30823 Garbsen
    mareike.mueller@maschinenbau.uni-hannover.de

    Formulare:

     

    Mehr erfahren Sie auf der Website der DR. JÜRGEN UND IRMGARD ULDERUP STIFTUNG.

  • Frank Hirschvogel Stiftung

    Neben den Deutschlandstipendien vergibt die Frank Hirschvogel Stiftung auch Stipendien an international Studierende. Hierbei ist es nicht entscheidend in welche Richtung der Austausch erfolgt. Für deutsche Studenten in andere Länder oder für ausländische Studenten in Deutschland.

    Mehr erfahren Sie auf der Website der Frank Hirschvogel Stiftung.

  • Friedrich-Ebert-Stiftung (für Geflüchtete und Nicht-Deutsche)

    Die „Grundförderung für Ausländer_innen“ der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) fördert Bewerberinnen und Bewerber nichtdeutscher Herkunft, die bereits in Deutschland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bzw. Fachhochschule studieren oder promovieren. Bewerben können sich Studierende und Promovierende nichtdeutscher Herkunft, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht länger als 15 Monate in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.

    Diese Frist gilt allerdings nicht für bewerbende Personen, die im Rahmen eines Studiums, einer Promotion oder einer anderen wissenschaftlichen Arbeit bzw. dessen Vorbereitung (z. B. Sprachkurs, Studienkolleg) in die Bundesrepublik gekommen sind und sich aus diesem Grund bereits länger in Deutschland aufhalten.

    Überdurchschnittliche schulische und studienbezogene Leistungen und erste benotete Leistungsnachweise werden erwartet. Ein Engagement im Sinne der Werte der sozialen Demokratie ist eine weitere Voraussetzung.

    Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse müssen nachgewiesen werden, auch wenn das Studium auf Englisch absolviert wird. Bis zu 40 Personen aus Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa werden jährlich in das Förderprogramm aufgenommen.

    Bewerbung

    Eine Onlinebewerbung kann jederzeit eingereicht werden zu beachten ist jedoch, dass bestimmte Semesterzahlen noch nicht überschritten wurden. Bei sechs-semestrigen Bachelorstudiengängen ist eine Bewerbung bis drei Semester vor Studienabschluss nach Regelstudienzeit möglich. Bei Diplom-/Magister-/Staatsexamensstudiengängen können Sie sich bis zum Ende des sechsten Semesters bewerben. Für Masterstudiengängen (vier Semester) muss die Bewerbung bis zum Ende des ersten Semesters erfolgen.

    Hier gelten die Fristen 31. Mai (Sommersemester) bzw. 30. November (Wintersemester).

    Wie hoch ist die Förderung?

    Personen nichtdeutscher Herkunft erhalten monatlich 650 Euro (BA, Staatsexamen, Diplom) bzw. 750 Euro (Master) und die Kosten für die Krankenkasse. Zudem wird ein Familienzuschlag von 276 Euro für Personen mit Kind gewährt. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.

    Mehr erfahren Sie auf der Website der FES.

  • GIZ/Heinz Nixdorf Programm

    Das Heinz Nixdorf Programm zur Förderung der Asien-Pazifik-Erfahrung ermöglicht jungen deutschen Nachwuchsführungskräften viermonatige Berufspraktika in asiatischen Ländern, bereitet sie damit auf künftige Absatzmärkte vor und trägt zu ihrem globalem Denken und weltweiter Mobilität bei.

    Zielgruppe
    Junge deutsche Berufstätige und Absolventen kaufmännischer und technischer Fachbereiche - gegebenenfalls leistungsfähige Studenten kurz vor Studienabschluss.
    Gerne Bewerber mit einer beruflichen Ausrichtung auf Informations- und Kommunikationstechnologien. 

    Zielländer
    VR China, Indien, Indonesien, Japan, Malaysia, Südkorea, Taiwan, Vietnam 

    Teilnahmevoraussetzungen

    •  Altersgrenze: 30 Jahre zum Zeitpunkt der Ausreise
    • Mindestens 6 Monate einschlägige praktische Erfahrung
    • Gute Englischkenntnisse (TOEFL oder Cambridge-Zertifikat)

    Neben den formal-fachlichen Qualifikationen erwarten wir von den Interessenten ausgeprägte soziale Fähigkeiten zur Integration und Toleranz, sowie ein hohes Maß an Selbständigkeit und Eigeninitiative.

    Mehr erfahren Sie auf der Website der GIZ.

  • Kurt-Alten-Stiftung

    Die Kurt-Alten-Stiftung unterstützt mit ihrem Technologiepreis junge Wissenschaftler*innen bei Forschungsaufenthalten mit einer Summe von bis zu 10.000 Euro. Die exakte Förderhöhe richtet sich nach den voraussichtlichen Kosten.

    Studierende und Doktorand*innen der Natur- und Ingenieurwissenschaften, die herausragende Leistungen erbracht haben, können sich auf den Technologiepreis bewerben. Die Förderung ist unabhängig vom Ziel des Forschungsaufenthalts, welches die Bewerber*innen selbst festlegen können.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerbung um den Technologiepreis der Kurt-Alten-Stiftung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

    • Das Studium muss in einem ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fachgebiet erfolgen.
    • Die Bewerber*innen sollten unter 30 Jahre alt sein.
    • Überdurchschnittliche Studienleistungen werden erwartet.
    • Ein Interesse an produktionstechnischen Themen ist von Vorteil.

    Zusätzlich werden Engagement und vielfältige Interessen geschätzt, welche beispielsweise durch ehrenamtliche Tätigkeiten oder besondere außeruniversitäre Aktivitäten nachgewiesen werden können.

    Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des IFW.

  • Landesstipendium Niedersachsen

    Das Niedersachsenstipendium wird von der Leibniz Universität Hannover vergeben. Gefördert werden mit diesem Stipendium ausschließlich Studierende in konsekutiven Masterstudiengängen, die sich in der Regelstudienzeit befinden. Es werden einmalig 500 Euro gezahlt.

    Studierende mit besonderen Leistungen, nachgewiesen durch einen offiziellen und aktuellen Notenspiegel des Akademischen Prüfungsamtes, begabte Studierende aus sogenannten „bildungsfernen Schichten“ (kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als den Hauptschulabschluss) und Studierende der ersten Generation (diejenigen, die als erste in einer Familie ein Studium beginnen) können berücksichtigt werden. Beide Angaben sind aber freiwillig.

    Ebenso können soziale Gründe, z. B. eine angespannte finanzielle Situation in einer kinderreichen Familie oder herausragendes ehrenamtliches Engagement, berücksichtigt werden, müssen aber nachgewiesen werden. Auch für dieses Stipendium besteht kein Rechtsanspruch.

    Die Vergabe erfolgt in derselben Auswahlkommission wie beim Deutschland-Stipendium.

    Mehr erfahren Sie auf der Website der Leibniz Universität.

  • LUH4Ukraine

    Stipendienprogramm LUH4Ukraine

    Das Stipendienprogramm LUH4Ukraine richtet sich an Studierende und Promovierende, die bis zum 24.02.2022 ihre Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatten und jetzt an der Fakultät für Maschinenbau oder an der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik eingeschrieben sind.

    Die Stipendien werden für 12 Monate vergeben, eine Verlängerung bis zum Ende der Förderzeit ist im Anschluss möglich. Die monatliche Stipendienhöhe beträgt: für Bachelor- und Masterstudierende = 931 €, für Promovierende = 1.200  €.

    Neben der fachlichen Qualifikation, sind folgende Kriterien für den Erhalt des Stipendiums ausschlaggebend: Studienfortschritt und Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Abschlusses im Zeitraum der Förderung, soziale Bedürftigkeit, Förderung von Frauen in den MINT-Fächern.

    Mit dem Projekt LUH4Ukraine fördert die Leibniz Universität Hannover zum einen den Studienerfolg ukrainischer Studierender an der LUH sichern und pflegen zum anderen die Kooperation mit ukrainischen Hochschulpartnern.

    Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung unter:

    https://www.uni-hannover.de/de/universitaet/internationales/wege-nach-hannover/luh4ukraine

    Quelle: Leibniz Universität Hannover

  • Professor Dr. Heinz Rögener Stiftung

    Ziel der Stiftung zu Ehren von Prof. Dr. Heinz Rögener ist es, benachteiligten, begabten Studierenden das Studium des Maschinenbaus zu ermöglichen. Mitglieder im Vorstand sind Prof. Jörg Seume vom Institut für Turbomaschinen und Fluid-Dynamik, Prof. Friedrich Dinkelacker vom Institut für Technische Verbrennung sowie Dr. Ulrich von Jeinsen von den Rechtsanwälten Göhmann, Wrede, Haas, Kappus & Hartmann.

    Heinz Rögener war von 1967 bis 1978 Professor auf dem Lehrstuhl für Thermodynamik der Universität Hannover und Direktor des Institutes für Thermodynamik. Sein wichtigster Beitrag zur energietechnischen Forschung war die Untersuchung der Wärme- und Stoffübertragung bei der Verdunstungskühlung und die sich daraus ergebenden Folgerungen für die Auslegung von Nasskühltürmen, für die Ausbreitung der Kühlturmschwaden und für die Durchführung und Auswertung von Abnahmeversuchen an Kühltürmen.

    Heinz Rögener verstarb 1998, seine Frau Ingeborg Rögener hat ihren Nachlass im Gedenken an ihren Mann für die Gründung der „Prof. Dr. Heinz Rögener Stiftung“ bestimmt.

    Vorschläge für geeignete Stipendiatinnen und Stipendiaten werden über die Hochschullehrenden der Fakultät für Maschinenbau an den Vorstand, Herrn Prof. Dinkelacker, ITV, erbeten.

    Bewerbungen bitte an:

    Leibniz Universität Hannover
    Fakultät für Maschinenbau
    Institut für Technische Verbrennung
    Herrn Prof. Dinkelacker
    Welfengarten 1 A
    30167 Hannover

  • Stipendien für internationale Studierende (DAAD)

    Internationale Studierende haben die Möglichkeit, sich bei verschiedenen Einrichtungen um ein Stipendium zu bewerben, wie zum Beispiel beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).

    Der DAAD ist die weltweit größte Förderorganisation für den internationalen Austausch von Studierenden. Die DAAD-Stipendien richten sich vorwiegend an Masterstudierende, da der DAAD davon ausgeht, dass sie am besten von der Förderung profitieren. Studierende im Bachelor-Studium erhalten nur ein Stipendium, wenn sie die besten Absolventinnen und Absolventen an deutschen Auslandsschulen sind.

    Sowohl für deutsche Studierende, die ins Ausland gehen wollen, wie auch für ausländische Studierende bietet der DAAD verschiedene Fördermöglichkeiten an, die in einer Datenbank auf der Homepage des DAAD zusammengetragen sind:

    Mehr erfahren Sie auf der Website des DAAD.

  • Stipendien für Studierende mit Sozialleistungsbezug

    Das Studentenwerk Hannover bietet Studieninteressierten aus Familien, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, die einmalige Zahlung des Semesterbeitrages an. Damit soll auch Mitgliedern aus hochschulfernen Elternhäusern bzw. Studieninteressierten mit Migrationshintergrund die Aufnahme eines Studiums ermöglicht werden. Sozialleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, den Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

    Vergabekriterien

    Um das einmalige Stipendium zu erhalten, müssen neben dem Bezug von Sozialleistungen weitere Kriterien seitens der Bewerberinnen und Bewerber erfüllt werden. Das Stipendium erhalten Studieninteressierte die

    • das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
    • eine erstmalige Immatrikulation an einer Hochschule anstreben,
    • keine Beihilfe oder Stipendium von anderer Stelle für den Verwendungszweck erhalten.

    Bewerbung

    Für ein Stipendium vom Studentenwerk Hannover können sich Studieninteressierte unmittelbar vor der Immatrikulation bewerben.  Eine Bewerbung nach der Immatrikulation oder nach der Zahlung des Semesterbeitrages ist nicht möglich.

    Das Stipendium kann in der Sozialberatungsstelle des Studentenwerks Hannover mit einem entsprechenden Formular beantragt werden. Dem Antragsformular beizufügen sind:

    • Eine Kopie des Zulassungsbescheids mit Aufforderung zur Zahlung des Semesterbeitrags (bei zulassungsfreien Fächern: Kopie der Onlinebewerbung und Kopie der Aufforderung zur Zahlung des Semesterbeitrags/ggf. zusätzlich Kopie des in der Zulassung geforderten Sprachnachweises).
    • Eine Kopie des Nachweises über den Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

    Mehr erfahren Sie auf der Website des Studentenwerks Hannover.

  • Stratmann Stiftung

    Die Stratmann Stiftung unterstützt und fördert gezielt Schülerinnen und Schüler sowie Studierende in Jugend- und Bildungsprojekten. Sie engagiert sich besonders im Ausbildungsbereich MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik). Zur Unterstützung bei der Abschlussarbeit vergibt sie Studien- und Promotionsstipendien. Diese richten sich ausdrücklich an vollimmatrukulierte Studierende sowie Graduierte und DoktorandenInnen von staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschulen.

    Wer kann sich wie bewerben?

    Die Stratmann-Stipendien werden aufgrund einer überdurchschnittlichen fachlichen Qualifikation und persönlicher Eignung an Studierende der Fachrichtungen Informatik und Wirtschaftsinformatik vergeben. Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich online und unterliegt keiner speziellen Bewerbungsfrist.

    Kontakt

    Mehr erfahren Sie auf der Website der Stratmann-Stiftung.

  • Studentenwerk Hannover

    Semesterbeitragsstipendium des Studentenwerks

    Studieninteressierte, die sich das erste Mal an einer Hochschule einschreiben wollen und deren Familien oder die alleine Sozialleistungen beziehen, können einen Antrag für das Semesterbeitragsstipendium des Studentenwerks stellen.

    Sozialleistungen können sein:

    • Bürgergeld
    • Sozialhilfe
    • Grundsicherung
    • Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz


    Das Studentenwerk Hannover übernimmt einmalig den ersten Semesterbeitrag, der zur Einschreibung an der Hochschule gezahlt werden muss.

    Mehr Informationen sowie den Antrag für das Stipendium finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks Hannover: https://www.studentenwerk-hannover.de/stipendien

    Quelle: studentenwerk-hannover.de

  • Studienstiftung des deutschen Volkes

    Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das älteste Begabtenförderungswerk Deutschlands. Gefördert werden junge Menschen mit einer überdurchschnittlichen wissenschaftlichen oder künstlerischen Begabung. Zudem muss sich bei den potenziellen Stipendiatinnen und Stipendiaten eine besondere Leistung im Dienste der Allgemeinheit abzeichnen. Die Förderung und Auswahl ist nicht an politische, religiöse oder weltanschauliche Vorgaben gebunden.

    Voraussetzungen

    Die Studierenden müssen jünger als 35 Jahre sein und die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder aus EU-Mitgliedsstaaten kommen, in Deutschland studieren und einen Abschluss anstreben. Studierende aus Nicht-EU-Ländern benötigen eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung und müssen dauerhaft in Deutschland aufenthaltsberechtigt sein.

    Gefördert wird bis zum Ende der Regelstudienzeit (inklusive Master), jedoch nicht für Zweit-, Zusatz- oder Aufbaustudien. Die Förderfähigkeit eines Studiums richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben des BAföG. Findet später als zu Beginn des vierten Semesters ein Fachwechsel statt, ist eine Förderung nicht mehr möglich.

    Mehr erfahren Sie auf der Website der Studienstiftung des deutschen Volkes.

Tipps zur Stipendienbewerbung

Die oben dargestellten Stipendien stellen nur eine kleine Auswahl der insgesamt 2500 Stipendien Deutschlands dar. Wenn für Sie kein Geeignetes dabei ist, lohnt sich die Suche mithilfe von Datenbanken. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die dargestellten Datenbanken zu Teilen sehr persönliche Informationen abfragen. Sie werden z. B. dazu aufgefordert Informationen über Ihre Gesundheit zu geben, ihrer finanziellen Situation oder ihrer Glaubensrichtung. Das ist darauf zurückzuführen, dass es zahlreiche „Nischenstipendien“ gibt, die an Studierende vergeben werden, die sehr spezifische Kriterien erfüllen.

Für wen lohnt sich eine Bewerbung?

Prinzipiell lohnt sich die Bewerbung auf ein Stipendium für alle Studierenden. Sie müssen kein Genie sein und auch nicht überdurchschnittlich engagiert, um für ein Stipendium infrage zu kommen. Ein sehr guter Notendurchschnitt ist für eine erfolgreiche Bewerbung von Vorteil. Studierende, die einen Zweier- oder Dreierdurchschnitt haben, kommen jedoch ebenfalls für ein Stipendium infrage. Ihr Gesamtprofil ist ausschlaggebend und Ihre Noten sind nur ein Teil davon. Viele Stiftungen legen besonderen Wert auf soziales Engagement. Haben Sie in irgendeiner Art und Weise anderen geholfen? Haben Sie Kinder in einem Verein trainiert? Haben Sie sich um eine größere Zahl jüngerer Geschwister gekümmert? Sind Sie bei der freiwilligen Feuerwehr, politisch engagiert, unterstützen Sie einen Tierverein, haben Sie Geflüchteten Nachhilfe in Deutsch gegeben oder waren Sie vielleicht Schülersprecher/-in? Es zählen alle Aktivitäten, bei denen Sie sich in irgendeiner Form für andere engagiert haben.

Auch Faktoren, auf die Sie keinen Einfluss haben, können Sie für ein Stipendium qualifizieren. Sind Sie die erste Person in Ihrer Familie, die einen Hochschullabschluss anstrebt? Haben Sie einen Migrationshintergrund? Sind Sie einer bestimmten Religion zugehörig? Teilen Sie die Werte einer Stiftung? Unter den 2500 Stiftungen in Deutschland gibt es zahlreiche, die Stipendien an sehr spezifische Personengruppen vergeben. Die Anni-Eisler-Lehmann-Stiftung vergibt jedes Jahr ein Stipendium an eine Gesangsstudentin in Mainz, die dem jüdischen Glauben angehört. Wenn keine passende Studentin sich für das Stipendium bewirbt, können auch Musikstudenten jüdischen Glaubens, die in Mainz studieren sich bewerben. Als Gegenleistung dafür muss man beispielsweise ein Konzert in der Mainzer Synagoge geben. Wenn Sie die Kriterien für ein derartiges „Nischenstipendium“ erfüllen, haben Sie weniger Konkurrenz und somit bessere Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung.

Stipendien gibt es nur für bedürftige Genies?

Die finanzielle Situation Ihrer Eltern kann für die Bewerbung eine Rolle spielen. Es gibt Stiftungen, die gezielt Studierende fördern möchten, die aus einer finanziell benachteiligten Familie stammen. Die Höhe des monatlichen Zuschusses der größten Begabtenförderungswerke orientiert sich an dem BAföG-Höchstsatz.

Einige Stiftungen vergeben zusätzlich ein monatliches Büchergeld von bis zu 300 Euro. Dieses Geld muss nicht zwingend für Bücher ausgegeben werden und es ist vom Einkommen der Eltern unabhängig. Neben der finanziellen Unterstützung erhalten Stipendiennehmerinnen und -nehmer eine ideelle Förderung, die Ihnen die Teilnahme an Seminaren, Stammtischen, Vorträgen sowie Ausflügen ermöglicht. Die Bewerbung lohnt sich auch für Studierende aus finanzstarken Familien.

Bewerbungsverfahren

Im Allgemeinen benötigen Sie ein Motivationsschreiben, einen Lebenslauf, ein Gutachten einer Lehrperson (Schule/Universität) sowie Leistungsnachweise, Ihr Abiturzeugnis oder eine Übersicht ihrer Studienleistungen. Die Bewerbungsformulare werden üblicherweise online ausgefüllt.

Hat man die erste Hürde überstanden, folgen darauf in den meisten Fällen noch ein Auswahlverfahren, ein Allgemeinwissenstest und ein Vorstellungsgespräch. Die Anfertigung einer Bewerbung nimmt in der Regel nur wenige Tage in Anspruch. Eine Bewerbung lohnt sich für alle Studierenden.

Erfolgreich bewerben

Sie haben sich dazu entschlossen sich für ein Stipendium zu bewerben, wissen aber nicht wie und wo Sie anfangen sollen? Auf der Website der Süddeutschen Zeitung finden Sie hilfreiche Hinweise zum Verfassen eines Motivationsschreibens, eines Lebenslaufs sowie zur Bewerbung allgemein. Mehr erfahren ...

Kontakt

Lisa Lotte Schneider, M. Sc.
Studiengangskoordination
Leiterin des Studiendekanats
Adresse
An der Universität 1
30823 Garbsen
Lisa Lotte Schneider, M. Sc.
Studiengangskoordination
Leiterin des Studiendekanats
Adresse
An der Universität 1
30823 Garbsen