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Vorgezogene Prüfungsleistungen Optische Technologien, M. Sc.

Studierende des Bachelorstudiengangs Maschinenbau oder Bachelorstudiengangs Physik können unter bestimmten Voraussetzungen Prüfungs- und Studienleistungen aus dem Masterstudiengang Optische Technologien (PO 2017) vorziehen. Die notwendigen Bedingungen dafür finden Sie folgend aufgeführt.

Bachelor Maschinenbau

Folgende Kriterien müssen zunächst erfüllt sein!

  • Der oder die Studierende hat mindestens 130 Leistungspunkte im Bachelorstudiengang Maschinenbau erreicht.
  • Darunter müssen folgende Fächer bestanden sein:
    • Technische Mechanik I – IV
    • Mathematik I + II + Numerische Mathematik (PO 2015 Mathematik I-IV)
  • Es dürfen insgesamt nicht mehr als 27-33 Leistungspunkte aus Prüfungs- und Studienleistungen vorgezogen werden.
  • Vorgezogen abgelegte Prüfungsleistungen begründen keinen Anspruch auf Zulassung zu dem entsprechenden Masterstudiengang.
  • Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen übernimmt der Prüfungsausschuss der Fakultät für Maschinenbau. Hierfür müssen die Studierenden einen aktuellen Notenspiegel beim Prüfungsausschuss einreichen.

Welche Prüfungs- und Studienleistungen dürfen vorgezogen werden?

  • 2x Pflichtmodul (13 - 16 LP)
  • 2x Wahlpflichtmodul (10 LP)
  • Labor (5 LP)*
  • Tutorien/Studium Generale (2 LP)*

*Es können Tutorien/Studium Generale im Gesamtumfang von 2 LP und Masterlabore im Umfang von 5 LP erbracht werden. Die Anzahl der Veranstaltungen ist nicht relevant und es müssen nicht alle Tutorien und Masterlabore vorgezogen werden.

Bachelor Physik

Folgende Kriterien müssen zunächst erfüllt sein!

  • Der oder die Studierende hat mindestens 130 Leistungspunkte im Bachelorstudiengang Physik erreicht.
  • Darunter müssen folgende Fächer bestanden sein:
    • Analysis I und II
    • Lineare Algebra I
    • Mathematik für Physiker I und II
  • Es dürfen insgesamt nicht mehr als 27 Leistungspunkte aus Prüfungs- und Studienleistungen vorgezogen werden.
  • Vorgezogen abgelegte Prüfungsleistungen begründen keinen Anspruch auf Zulassung zu dem entsprechenden Masterstudiengang.
  • Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen übernimmt der Prüfungsausschuss der Fakultät für Maschinenbau. Hierfür müssen die Studierenden einen aktuellen Notenspiegel beim Prüfungsausschuss einreichen.

Welche Prüfungs- und Studienleistungen dürfen vorgezogen werden?

  • 2x Pflichtmodul (10 LP)
  • 2x Wahlpflichtmodul (10 LP)
  • Labor (5 LP)*
  • Tutorien/Studium Generale (2 LP)*

*Es können Tutorien/Studium Generale im Gesamtumfang von 2 LP und Masterlabore im Umfang von 5 LP erbracht werden. Die Anzahl der Veranstaltungen ist nicht relevant und es müssen nicht alle Tutorien und Masterlabore vorgezogen werden.

Wie und wo werden vorgezogene Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt?

Für die Anerkennung von vorgezogenen Prüfungsleistungen füllen Sie bitte den Melde- und Zulassungsbogen aus und reichen diesen beim Prüfungsausschuss der Fakultät für Maschinenbau bis spätestens zum Ende des jeweiligen Prüfungsanmeldezeitraums im Semester ein. Sofern Ihnen die Zulassung erteilt wird und der Meldebogen formal auf seine Richtigkeit überprüft worden ist, wird die Anmeldung zu den vorgezogenen Prüfungsleistungen über das Akademische Prüfungsamt im System verbucht. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen nach Ende der Vorlesungszeit nicht mehr berücksichtigt werden. Die Notenverbuchungen für die erbrachten Prüfungsleistungen übernehmen die Lehrpersonen.

Zu den Studienleistungen melden Sie sich bitte direkt bei den zuständigen Instituten oder über stud.IP an und reichen eine Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Studienleistung im Prüfungsamt ein, sobald Sie im Masterstudiengang Optische Technologien immatrikuliert sind.

Für die erfolgreiche Anmeldung ist das ausgefüllte und unterschriebene Formular innerhalb des Prüfungsanmeldungszeitraums des entsprechenden Semesters per E-Mail beim Prüfungsausschuss einzureichen (pa@maschinenbau.uni-hannover.de)

Download

Melde- und Zulassungsbogen Optische Technologien, M. Sc.
PDF

Kontakt

Agnes Maiwald, M. A.
Anerkennungs-Beauftragte
Adresse
An der Universität 1
30823 Garbsen
Agnes Maiwald, M. A.
Anerkennungs-Beauftragte
Adresse
An der Universität 1
30823 Garbsen