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Prüfungsrücktritt und Fristverlängerung

Prüfungsrücktritt und Fristverlängerung

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Wichtiger Hinweis!

Aus Gründen des Datenschutzes und der Sicherheit ist eine Zusendung der Anträge und Erklärungen ausschließlich von Ihrer universitätseigenen E-Mail-Adresse (@stud.uni-hannover.de) möglich. Zusendungen von anderen E-Mail-Adressen werden nicht angenommen!


Die untenstehenden Rücktrittserklärungen/Anträge schicken Sie bitte ausgefüllt per E-Mail an: attest-maschinenbau@pa.uni-hannover.de

Prüfungsabmeldung | Prüfungsrücktritt

Abmeldung innerhalb der Abmeldefrist

  • Die Abmeldung von einer Klausur und Klausur mit Antwortverfahren ist bis zu 7 Kalendertage vor dem Prüfungsdatum online möglich.
  • Die Abmeldung von einer mündlichen Prüfung oder einer sportpraktischen Präsentation kann bis zum Tag vor der Prüfung direkt bei den Prüfenden erfolgen.
  • Die Abmeldung von allen übrigen in der Anlage 2 genannten Prüfungsformen ist bis zum Beginn der Prüfungsleistung möglich. Der Beginn der Prüfungsleistung ist bei Formen der Themenausgabe die Themenausgabe.
  • Ausgenommen hiervon ist eine Themenrückgabe - bei Bachelor- und Masterarbeiten gemäß §7 der entsprechenden Prüfungsordnung.

(siehe §15 der entsprechenden Prüfungsordnung)

Versäumnis außerhalb der Abmeldefrist

Sollte die Abmeldung nicht innerhalb der jeweiligen Frist erfolgt sein, können gegenüber dem nach §3 zuständigen Organ (Studiendekan*in oder Prüfungsausschuss) unverzüglich wichtige Gründe für einen Rücktritt von der Prüfungsleistung geltend gemacht werden.

  • Im Falle einer Krankheit wird ein ärztliches Attest in Form des Formulars "Rücktrittserklärung wegen krankheitsbedinger Prüfungsunfähigkeit" benötigt.
  • Im Falle von anderen wichtigen Gründen wird das Formular " Rücktrittserklärung/Verlängerung der Bearbeitungszeit aus wichtigen Gründen (nicht krankheitsbedingt) " benötigt.

(siehe §15 der entsprechenden Prüfungsordnung)

Anhörungsstudiengänge | Studiengänge mit Versuchszählung

Regelungen für Studierende in Anhörungsstudiengängen

Sie weisen wichtige Gründe nicht nach jeder versäumten Prüfungsleistung nach, sondern legen Atteste bzw. Nachweise für wichtige Gründe erst gesammelt im Rahmen der Anhörung vor, wenn keine 15 Leistungspunkte am Ende des Semesters erreicht wurden.

Es ist dennoch erforderlich, die Atteste bzw. Nachweise unverzüglich im Rahmen des Versäumnisses zu beschaffen und diese für den Fall der Anhörung aufzubewahren.

Regelungen für Studierende in Studiengängen mit Versuchszählung

Wir prüfen die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Attest/Gründe). Falls etwas nicht stimmen sollte oder noch fehlt, melden wir uns bei Ihnen. In allen anderen Fällen erfolgt zunächst keine Rückmeldung von uns.   

Bitte überprüfen Sie die Eintragung des Rücktritts nach Abschluss des Bewertungszeitraums anhand Ihres QIS-Notenspiegels. Dort sollten Sie den Vermerk “RTE” (entschuldigter Rücktritt) finden. Fall dieses nicht zutrifft, melden Sie sich bitte beim Prüfungsausschuss oder beim Akademischen Prüfungsamt.

Ein entschuldigter Rücktritt wird grundsätzlich nicht anerkannt, wenn Sie trotz vorliegender Prüfungsunfähigkeit an der Prüfung teilgenommen haben!

Verlängerung der Bearbeitungszeit einer Bachelor- oder Master-, Studien- oder Hausarbeit

Bitte beachten Sie: Möchten Sie die Verlängerung der Bearbeitungszeit einer Bachelor- oder Masterarbeit oder Studien- oder Hausarbeit aufgrund von Krankheit beantragen, so ist dem Formular "Verlängerung der Bearbeitungszeit wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit" ein ärztliches Attest beizufügen. Der Antrag auf Verlängerung ist unverzüglich nach Eintritt des für die Verzögerung maßgeblichen Grundes zu stellen.